Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BUNTEWAENDE

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem freiberuflichen Künstler Sebastian Rolf, BUNTEWAENDE (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“), sowohl Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die künstlerische Gestaltung von Fassaden, Wänden, Objekten, Fahrzeugen sowie die Erstellung individueller Kunstwerke (z. B. Graffiti, Murals, Airbrush). Die konkrete Leistung ergibt sich aus dem Kostenvoranschlag und, sofern vereinbart, aus dem freigegebenen Entwurf. Bei Widersprüchen zwischen Kostenvoranschlag und Entwurf geht der Kostenvoranschlag vor. Nicht im Kostenvoranschlag aufgeführte Leistungen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung Vertragsbestandteil.

§ 3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche oder per E-Mail übermittelte Freigabe des Kostenvoranschlags und ggf. des Entwurfs durch den Auftraggeber oder durch ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) durch den Auftragnehmer. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 4 Entwurf und Designgebühr

Wird im Vorfeld ein individueller Entwurf gewünscht, wird hierfür eine Pauschale in Höhe von 250,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. In dieser Pauschale ist eine Revision enthalten. Werden weitere Änderungsrunden gewünscht, werden diese nach Aufwand gesondert berechnet. Die Designgebühr ist unabhängig vom späteren Auftragsschluss und wird bei Erteilung des Ausführungsauftrags vollständig auf die Vergütung angerechnet.

§ 5 Preise, Anzahlung und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Neukunden ist vor Ausführungsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 30 % der vereinbarten Nettovergütung fällig; die Ausführung beginnt erst nach Eingang der Anzahlung. Die Restzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme des Werkes ohne Abzug zu entrichten. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen gerät der Auftraggeber ohne gesonderte Mahnung in Verzug; es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Materialkosten (Farben, Grundierungen, Hilfsmittel) sind, sofern nicht anders im Kostenvoranschlag vereinbart, im Angebotspreis enthalten.

§ 6 Materialien und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Sofern im Kostenvoranschlag nichts anderes vereinbart wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet, die zu gestaltende Fläche ordnungsgemäß vorzubereiten (z. B. ausreichend tragfähiger Untergrund, saubere und trockene Oberfläche) und dem Auftragnehmer sowie ggf. eingesetzten Subunternehmern rechtzeitig Zugang zur Fläche zu gewähren. Erforderliche behördliche Genehmigungen sind ausschließlich vom Auftraggeber auf dessen Kosten einzuholen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einer mangelhaften Untergrundvorbereitung durch den Auftraggeber oder aus fehlenden Genehmigungen resultieren.

§ 7 Einsatz von Subunternehmern

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete Subunternehmer einzusetzen. Für deren Leistungen haftet der Auftragnehmer wie für eigene Leistungen. Die Gesamtverantwortung verbleibt beim Auftragnehmer.

§ 8 Leistungsänderungen

Änderungswünsche des Auftraggebers nach Freigabe des Entwurfs oder nach Beginn der Ausführung werden berücksichtigt, sofern sie technisch und gestalterisch umsetzbar sind, und gesondert nach Aufwand berechnet. Ein Anspruch auf Umsetzung von Änderungswünschen nach Fertigstellungsbeginn besteht nicht. Änderungen sind stets schriftlich zu vereinbaren.

§ 9 Termine und Witterung

Vereinbarte Ausführungstermine stehen unter dem Vorbehalt geeigneter Witterungsbedingungen (insbesondere Frost, Regen, starker Wind) sowie unvorhersehbarer Umstände (höhere Gewalt, Lieferengpässe, Erkrankung). Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über witterungsbedingte Verschiebungen. Aus solchen Verschiebungen können keine Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer hergeleitet werden, sofern der Auftragnehmer die Ursache nicht zu vertreten hat.

§ 10 Abnahme

Die Abnahme des Werkes erfolgt durch den Auftraggeber nach Fertigstellungsmeldung durch den Auftragnehmer. Die Beurteilung des Werkes erfolgt aus einem Betrachtungsabstand von ca. fünf Metern unter normalen Lichtverhältnissen. Künstlerisch bedingte Abweichungen vom Entwurf sind zulässig, sofern sie das Gesamtbild nicht wesentlich verändern. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, hat er die Mängel schriftlich zu benennen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsmeldung schriftlich unter Angabe konkreter Mängel beanstandet.

§ 11 Projektabbruch

Bricht der Auftraggeber den Auftrag nach Vertragsschluss ab, sind alle bis zum Zeitpunkt des Abbruchs entstandenen Kosten (inkl. Materialkosten, Designgebühren, bereits geleistete Arbeitszeit) vollständig zu vergüten. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz eines entgangenen Gewinns von pauschal 20 % der vereinbarten Restvergütung, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Die bereits geleistete Anzahlung wird auf diese Forderung angerechnet.

§ 12 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Abnahme. Bei Werken auf Holz, Kunststoff oder anderen witterungsempfindlichen Materialien kann die Haltbarkeit witterungs- und materialbedingt eingeschränkt sein; dies stellt keinen Mangel dar, sofern der Auftragnehmer hierauf vor Auftragserteilung hingewiesen hat. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Schäden durch unsachgemäße Behandlung des Untergrunds durch den Auftraggeber, fehlende Genehmigungen, Beschädigungen durch Dritte oder normale Witterungseinflüsse. Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen.

§ 13 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und auch dann nur in Höhe des vorhersehbaren, typischen Schadens. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Für Schäden, die auf mangelhafter Untergrundvorbereitung durch den Auftraggeber beruhen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§ 14 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle vom Auftragnehmer erstellten Entwürfe, Skizzen und Kunstwerke sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftragnehmer bleibt Urheber aller Werke. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht zur Präsentation des Werkes am vereinbarten Ort ein. Die Vervielfältigung, Verbreitung, Veränderung oder kommerzielle Verwertung – insbesondere zur Werbung oder die Übertragung von Rechten auf Dritte – bedarf der gesonderten schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Werk zu Portfoliozwecken zu fotografieren und in sozialen Medien sowie auf der eigenen Website zu veröffentlichen.

§ 15 Widerrufsrecht (Verbraucher)

Für Verbraucher (§ 13 BGB) gilt: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir, Sebastian Rolf, Am Mariannenschacht 12, 49479 Ibbenbüren; info@Buntewaende.de mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss informieren. Bei individuell angefertigten Werken, deren Herstellung bereits begonnen hat, erlischt das Widerrufsrecht gem. § 356 Abs. 4 BGB, wenn der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung verliert.

§ 16 Zurückbehaltung von Nutzungsrechten bis zur vollständigen Zahlung

Der Auftragnehmer sichert seine Ansprüche bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung wie folgt:

  1. Sämtliche Nutzungsrechte am Werk (einschließlich des Rechts zur öffentlichen Präsentation) gehen erst mit vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über. Bis dahin ist jede Nutzung des Werkes ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
  2. Bei beweglichen Sachen (z. B. Fahrzeuge, Leinwände, Objekte) bleibt das Eigentum am Werk bis zur vollständigen Zahlung beim Auftragnehmer.
  3. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug das Werk zu übermalen oder zu entfernen, nachdem er den Auftraggeber zuvor schriftlich unter Setzung einer angemessenen Nachfrist in Verzug gesetzt hat. Kosten der Übermalung oder Entfernung trägt der Auftraggeber. Dieses Recht besteht unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche des Auftragnehmers.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle Entwürfe und Unterlagen zurückzubehalten, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist (§ 273 BGB).

§ 17 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zur Vertragsabwicklung und auf Basis der DSGVO sowie des BDSG. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung unter www.buntewaende.de. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

§ 18 Kommunikation

Kommunikation per E-Mail ist zulässig und gilt als schriftlich im Sinne dieser AGB. Für fristgebundene Erklärungen ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Empfänger maßgeblich.

§ 19 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Auftraggeber, die Unternehmer sind, ist der Sitz des Auftragnehmers. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

§ 20 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

Stand: Mai 2026